Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche wahrnehmen: Stadt Bad-Wimpfen https://www.badwimpfen.de/buerger-bereich/informationen-buergerservice/online-rathaus/leistungen?tx_hwbuergerserviceportal_leistungen%5Baction%5D=show&tx_hwbuergerserviceportal_leistungen%5Bcontroller%5D=Leistung&tx_hwbuergerserviceportal_leistungen%5Bleistung%5D=sbw-150%2Ffrueherkennungsuntersuchungen-fuer-kinder-und-jugendliche-wahrnehmen&cHash=1e558c8df01be768b26212453e683ca0
In Baden-Württemberg sind Sie als Personensorgeberechtigte verpflichtet, Ihr Kind zehnmal ärztlich untersuchen lassen. U1: direkt nach der Entbindung U2: 3. bis 10. Lebenstag U3: 4. bis 5. Lebenswoche U4: 3. bis 4. Lebensmonat U5: 6. bis 7. Lebensmonat U6: mit 1 Jahr (10. bis 12. Lebensmonat) U7: mi
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