14. Juni 2016 – Kopfbahnhof 21 https://kopfbahnhof-21.de/timeline/14-juni-2016/
Das Bundesverwaltungsgericht lässt das zweite Bürgerbegehren für einen S21-Ausstieg nicht zu. Begründung: Der staatseigene Bahnkonzern sei als Aktiengesellschaft nicht an das grundgesetzliche Verbot der „Mischfinanzierung“ (dass z.B. Länder oder Kommunen Bahnprojekte mitfinanzieren) gebunden.
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