Feuerwerk | Wuppertal https://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/302.15_Feuerwerk.php
Außer zu Silvester – 31.12./01.01. – dürfen Feuerwerke der Kategorie F2 von Privatpersonen nur mit Genehmigung abgebrannt werden. Für Pyrotechniker besteht unabhängig von der Kategorie eine Anzeigepflicht.
B. 50, 75, 100 Jahre), besondere Geburtstage (50 oder 75 Jahre) oder Ehejubiläen
