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Dort finden Sie auch Informationen über Kontaktmöglichkeiten zu Facebook sowie zu
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Entwicklungsprojekten und Veranstaltungen sowie Neuigkeiten zum Thema Dateninnovation finden
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Informationen zu den Kostenvorteilen alternativer Antriebe finden Sie hier.
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Weitere Informationen zum Thema „Elektrifizierung des Verkehrs“ finden Sie hier.
Diese Gefahrgutkennzeichnungen bieten wir Ihnen hier zum Herunterladen an: Muster der Gefahrzettel/Großzettel (Placards) ebenso wie die Abbildung der Ausrichtungspfeile, des Kennzeichens für Stoffe, die in erwärmtem Zustand befördert werden, sowie das Warnzeichen für begaste Einheiten.
Für Gefahrzettel finden Sie Maßangaben in Unterabschnitt 5.2.2.2.1.1 RID/ADR/ADN,
Am 3. September 2008 haben die damaligen Verkehrsminister den Vertrag über eine Feste Fehmarnbeltquerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark unterzeichnet. Zur Umsetzung des Vertrags bedurfte es innerstaatlicher Zustimmungsverfahren in Deutschland und Dänemark.
Kluckert stellte fest: „Der Bund schafft mit dem 16 Kilometer langen Ausbau der B
Das Kraftfahrzeugkennzeichen (Kfz-Kennzeichen), umgangssprachlich auch Nummernschild genannt, teilt die Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle) dem Fahrzeug zu. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer. Mehr als insgesamt acht Stellen auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen erhalten besondere Kennzeichen; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.
Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie am Ende des Artikels
Das Kraftfahrzeugkennzeichen (Kfz-Kennzeichen), umgangssprachlich auch Nummernschild genannt, teilt die Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle) dem Fahrzeug zu. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer. Mehr als insgesamt acht Stellen auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen erhalten besondere Kennzeichen; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.
Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie am Ende des Artikels