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BMV – Gefahrgut – Kennzeichen

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/Gefahrgut/gefahrgut-kennzeichen.html

Diese Gefahrgutkennzeichnungen bieten wir Ihnen hier zum Herunterladen an: Muster der Gefahrzettel/Großzettel (Placards) ebenso wie die Abbildung der Ausrichtungspfeile, des Kennzeichens für Stoffe, die in erwärmtem Zustand befördert werden, sowie das Warnzeichen für begaste Einheiten.
Für Gefahrzettel finden Sie Maßangaben in Unterabschnitt 5.2.2.2.1.1 RID/ADR/ADN,

BMV – Feste Fehmarnbeltquerung

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/feste-fehmarnbeltquerung.html

Am 3. September 2008 haben die damaligen Verkehrsminister den Vertrag über eine Feste Fehmarnbeltquerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark unterzeichnet. Zur Umsetzung des Vertrags bedurfte es innerstaatlicher Zustimmungsverfahren in Deutschland und Dänemark.
Kluckert stellte fest: „Der Bund schafft mit dem 16 Kilometer langen Ausbau der B

BMV – Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/ueberblick-ueber-die-kraftfahrzeugkennzeichen.html

Das Kraftfahrzeugkennzeichen (Kfz-Kennzeichen), umgangssprachlich auch Nummernschild genannt, teilt die Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle) dem Fahrzeug zu. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer. Mehr als insgesamt acht Stellen auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen erhalten besondere Kennzeichen; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.
Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie am Ende des Artikels

BMV – Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/ueberblick-ueber-die-kraftfahrzeugkennzeichen.html?nn=76046

Das Kraftfahrzeugkennzeichen (Kfz-Kennzeichen), umgangssprachlich auch Nummernschild genannt, teilt die Zulassungsbehörde (Kfz-Zulassungsstelle) dem Fahrzeug zu. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer. Mehr als insgesamt acht Stellen auf einem Kennzeichen sind unzulässig. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen erhalten besondere Kennzeichen; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.
Informationen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie am Ende des Artikels