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Managementpläne | BFN

https://www.bfn.de/managementplaene

Die Aufstellung des Managementplans für jedes Naturschutzgebiet ist in der jeweiligen Schutzgebietsverordnung (bspw. § 7 NSGBRgV) verankert. Auch das Bundesnaturschutzgesetz sieht im § 32 vor, durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sicherzustellen, dass den Anforderungen des Artikels 6 der FFH-RL in allen Natura 2000 Gebieten entsprochen wird.In den Managementplänen für die marinen Naturschutzgebiete in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee werden die Maßnahmen, die zum Erreichen des jeweiligen Schutzzwecks erforderlich sind, dargestellt und deren Begründung und Herleitung umfangreich erläutert.
B. der Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus).

Maßnahmenkonzepte | BFN

https://www.bfn.de/massnahmenkonzepte

Um den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten zu verbessern, sind umfassende Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen erforderlich. Als Hintergrundinformation wurde daher Maßnahmenkonzepte für ausgewählte Lebensraumtypen und Arten (in der atlantischen biogeografischen Region) entwickelt.
B. Biologische Stationen, Landschaftspflegeverbände).