Wenn Sie den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle – innerhalb Wuppertals verlegen, oder – den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder – auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder – der Name des Gewerbetreibenden geändert wird (in Kraft ab 01.01.2023), müssen Sie dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Die Behörde bescheinigt Ihnen schriftlich den Empfang der Gewerbeanzeige.
B.