Aufstellung von einfachen fliegenden Bauten und Anlagen in Volksbelustigungsorten – Anzeige https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/veranstaltungen/meldepflicht/durchfuehrung/einfache-fliegende-bauten.html
B. fliegende Bauten, Schaustellerbetriebe, Zirkusbetriebe) ist einmalig eine persÃ
B. fliegende Bauten, Schaustellerbetriebe, Zirkusbetriebe) ist zunächst einmalig
