Ausnahmegenehmigungen – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/ordnung-sicherheit-verkehr/verkehr-mobilitaet/verkehrsbehoerdliche-genehmigungen/ausnahmegenehmigungen/
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Straßenverkehr „orangefarbener Parkausweis“ Voraussetzungen Das Merkzeichen „G“ und „B“
