Gerichte verbieten isolierte Proteinangaben | Lebensmittelklarheit https://www.lebensmittelklarheit.de/news/gerichte-verbieten-isolierte-proteinangaben
Der Proteingehalt eines Desserts darf nicht isoliert auf der Verpackung stehen, so ein Urteil des Landgerichts München. Ähnlich urteilte kürzlich das Landgericht Heilbronn.
zudem die Angabe „14g Protein*“, auf dem Grießpudding die Angabe „40g Protein“ zu finden
