Artikel 43: Einsatz einer Arbeitsgruppe für die Kinderrechte | kindersache https://www.kindersache.de/bereiche/kinderrechte/un-kinderrechtskonvention/artikel-43-einsatz-einer-arbeitsgruppe-fuer-die
Das Internetangebot für Kinder
(5) Die Wahlen finden auf vom Generalsekretär am Sitz der Vereinten Nationen einberufenen
