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Historische Stichworte/Flugverbotszone – ZUM-Unterrichten

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Eine Flugverbotszone ist ein Luftraum, der aus militärischen Gründen für Luftfahrzeuge gesperrt ist. Die Partei, die die Sperrung ausspricht, braucht, um das Verbot durchzusetzen, zunächst die Luftherrschaft (eine absolute Luftüberlegenheit). Sie muss also imstande sein, alle fremden Luftfahrzeuge und Flugabwehrgeschütze zu zerstören.
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Historische Stichworte/Fabless – ZUM-Unterrichten

https://unterrichten.zum.de/wiki/Historische_Stichworte/Fabless

Der Begriff englisch fabless (fabrication less) ‚Fabriklos oder ohne Fertigung oder Herstellung‘ bezeichnet ein Geschäftsmodell, das sich im Rahmen der Globalisierung, der digitalen Revolution, des Outsourcing und dem Offshoring seit spätestens den 1990er Jahren verbreitet hat und in der globalen Wirtschaft Anwendung findet.
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Historische Stichworte/Bundeskanzler – ZUM-Unterrichten

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Bundeskanzler ist in Deutschland und Österreich der Titel des Regierungschefs der Bundesregierung. In anderen Bedeutungen wird das Wort selten gebraucht. Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland bestimmt die Bundesminister und die Richtlinien der Politik Regierung. Er wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten (ohne vorherige Aussprache) gewählt und kann vor Ablauf der Legislaturperiode des Bundestages nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgelöst werden. Die gegenwärtige Bundeskanzlerin ist Angela Merkel.
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Historische Stichworte/Staat – ZUM-Unterrichten

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Ein Staat ist die politische Ordnung einer Gesellschaft. Nach einer gebräuchlichen Definition gehört dazu eine Staatsgebiet, ein Staatsvolk (allgemeiner: die Gesellschaft, deren Organisation der Staat bildet) und die Staatsmacht, das heißt eine geordnete Verfassung, die es Staatsoberhaupt bzw. Regierung ermöglicht, Regelungen für die Gesellschaft durchzusetzen.
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Historische Stichworte/Personenverbandsstaat – ZUM-Unterrichten

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Personenverbandsstaat ist eine veranschaulichende Bezeichnung für den Staat des Früh- und Hochmittelalters, durch die ausgedrückt werden soll, dass der Herrscher nicht wie im Territorialstaat ein klar abgegrenztes Gebiet mit Hilfe eines Beamtenapparates regiert, sondern dass seine Herrschaft auf ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen Lehnsherrn und Vasallen beruht.
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