LGBl 21/2013 – Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2013/html/lg2013021.html
nachstehenden Muster zu entsprechen, wobei die mit R gekennzeichneten Balken auch in roter Farbe