(Pedelecs, E-Roller) (Achtung keine S-Pedelecs und E-Bikes, siehe unten) Entsorgungsweg SperrmÌllsammlung Wertstoffhöfe Fachhandel ( beim Kauf eines NeugerÀts mit gleicher Funktion ) weitere Informationen hier GefÀhrdung fÌr Mensch und Umwelt Viele AltgerÀte enthalten Schwermetalle und Schadstoffe, die die Umwelt belasten. Informationen, Hinweise ElektrorÀder, die keiner Typengenehmigung bzw. Betriebserlaubnis bedÌrfen (z. B. Pedelecs bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und Motorleistung max. 250 Watt), werden grundsÀtzlich als ElektrogerÀte eingeordnet. Sie können wir ein normales ElektrogerÀt entsorgt werden ElektrogerÀte aus privaten Haushalten können Sie gebÌhrenfrei (haushaltsÌbliche Mengen) auf den Wertstoffhöfen abgeben oder kostenfrei Ìber die SperrmÌllsammlung abholen lassen. S-Pedelecs und E-Bikes (mehr als 250 W Motorleistung und Höchstgeschwindigkeiten Ìber 25 km/h) S-Pedelecs und E-Bikes fallen nicht in den Anwendungsbereich des ElektroG und sind damit von der ElektrogerÀte-Sammlung ausgenommen HÀndler und Hersteller können diese E-RÀder freiwillig zurÌcknehmen Kraftfahrzeuge mit Typzulassung nach EU-Verordnung 168/2013 werden von KfZ-HÀndlern oder SchrottplÀtzen zurÌckgenommen. Das Betrifft neben S-Pedelecs und E-Bikes, in der Regel Fahrzeuge die nicht genau zwei RÀder haben, Elektroroller mit Sitzplatz fÌr die eine Typzulassung erforderlich ist, elektrische EinrÀder, elektrische RollstÌhle, MobilitÀtshilfen/ Scooter mit mindestens drei RÀdern, E-Skateboards Ist das ElektrogerÀt noch gebrauchsfÀhig, kann es bei der Gratis-Börse angeboten werden. Links zu weiteren Informationen Abfallberatung ElektroaltgerÀte SperrmÌllanmeldung Wertstoffhöfe
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