Haltung und Zucht von Wildtieren (Exoten) – Meldung https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/gruendung/tiere/tierhaltung/wildtierhaltung.html
Wildtiere, die im Sinne des Österreichischen Tierschutzgesetzes besondere Ansprüche an die Haltung stellen, dürfen nur aufgrund einer Anzeige bei der Behörde gehalten werden.
Alle gehaltenen Vögel der Ordnung Eulen (Strigiformes) und Greifvögel (Falconiformes
