Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung | Umweltbundesamt https://www.umweltbundesamt.de/das-uba/was-wir-tun/foerdern-beraten/verbaendefoerderung/antragstellung/allgemeine-nebenbestimmungen-fuer-zuwendungen-zur
Die ANBest-P mit Stand 28.06.2024 wurden im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und enthalten Nebenbestimmungen im Sinne des Paragrafen 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sowie notwendige Erläuterungen. Sie sind Bestandteil des Zuwendungsbescheides, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
erbringenden Verwendungs- und Zwischennachweise entsprechend Verwaltungsvorschrift Nummer elf