Anwohnerparkausweis | Warendorf / Die Stadt des Pferdes https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12052-VLR/anwohnerparkausweis/
Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Anwohnerparkausweis beim Bürgerbüro der – Ihnen darf weder ein privater Stellplatz noch eine Garage zur Verfügung stehen. – Sie müssen Halter des Fahrzeugs sein oder eine Nutzungsbescheinigung/Halterbescheinigung – Pro Person darf nur ein Parkausweis ausgestellt werden. – Der Anwohnerparkausweis kann für ein Jahr oder für ½ Jahr ausgestellt werden.
Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut. {{ item.name }} Die