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Abweichungs-/Befreiungsantrag | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13735-VLR/abweichungs-befreiungsantrag/

bauordnungsrechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll, kann die Zulassung über einen – Soweit von Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer sonstigen städtebaulichen – Satzung befreit werden soll, ist ein begründeter Befreiungsantrag notwendig.
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Obdachlosigkeit | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12301-VLR/obdachlosigkeit/

B. wegen einer Räumungsklage) und keine andere Möglichkeit zur Übernachtung findet – B. durch eine vorübergehende Übernachtung bei Verwandten oder Freunden, gilt als – In diesem Fall stellen wir Ihnen zur Beseitigung dieser Notlage vorübergehend eineEin Anspruch auf eine bestimmte Unterkunft oder ein Einzelzimmer besteht nicht. – Die Unterbringung in einer städtischen Obdachlosenunterkunft begründet ein öffentlich-rechtliches
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Veranstaltungen | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:14455-VLR/veranstaltungen/

Stadtgebiet Warendorf stattfinden sollen, ist mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung ein – Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung zu stellen. –   Nach der Antragstellung erhalten Sie je nach Veranstaltung eine Gestattung – für den Ausschank alkoholischer Getränke, eine verkehrsrechtliche Anordnung, eine – Sondernutzungserlaubnis, eine Ausnahmegenehmigung nach dem LImSchG und/oder eine
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Anwohnerparkausweis | Warendorf / Die Stadt des Pferdes

https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12052-VLR/anwohnerparkausweis/

Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Anwohnerparkausweis beim Bürgerbüro der – Ihnen darf weder ein privater Stellplatz noch eine Garage zur Verfügung stehen. – Sie müssen Halter des Fahrzeugs sein oder eine Nutzungsbescheinigung/Halterbescheinigung –   Pro Person darf nur ein Parkausweis ausgestellt werden. – Der Anwohnerparkausweis kann für ein Jahr oder für ½ Jahr ausgestellt werden.
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