Hundesteuer | Warendorf / Die Stadt des Pferdes https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12064-VLR/hundesteuer/
Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf – Bei Wegzug in eine andere Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats – auch die Hundemarke versandt.Festsetzung der Steuer:Die Hundesteuer wird durch einen – Es ist auch möglich, die Hundesteuer in einer Summe zu zahlen. – Hierfür ist bis zum 30.09. eines Jahres ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut. {{ item.name }} Die