Geburtenregister | Warendorf / Die Stadt des Pferdes https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12235-VLR/geburtenregister/
Wenn Sie ein Kind geboren haben, muss dessen Geburt beim Standesamt angezeigt werden – das Geschlecht des Kindes, die Vor- und Familiennamen der Eltern sowie auf Wunsch eines – Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft – im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann der Standesbeamte auf Antrag eine
Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut. {{ item.name }} Die