Baugenehmigungsverfahren | Warendorf / Die Stadt des Pferdes https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13834-VLR/baugenehmigungsverfahren/
Baubeginn ist von der Bauherrin/dem Bauherren bei der Bauordnungsbehörde durch eine – bauvorlageberechtigte Person (Architekt/Planer) ein entsprechender Bauantrag einzureichen – allen Bauanträgen für gewerbliche und landwirtschaftliche Vorhaben ist die Vorlage einer – Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung ein – Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann auf schriftlichen Antrag um jeweils ein
Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut. {{ item.name }} Die