Eheurkunde | Warendorf / Die Stadt des Pferdes https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:13924-VLR/eheurkunde/
Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein – Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. – Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine – schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid – zum Mahnbescheid, ein Urteil oder Ähnliches.
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