Sicherheitsbestimmungen . Landesforsten Rheinland-Pfalz https://www.wald.rlp.de/forstamt-hochwald/angebote/brennholz/sicherheitsbestimmungen
Die Bearbeitung von Brennholz im Wald darf nur unter Beachtung verbindlicher Sicherheitsbestimmungen erfolgen.
Die Sicherheit unserer Brennholzkunden ist uns ein ganz besonderes Anliegen.
