Ursache eines Mangels muss in den ersten Monaten der Händler beweisen | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/ursache-eines-mangels-muss-in-den-ersten-monaten-der-haendler-beweisen-13160
Treten Mängel an einer gekauften Ware innerhalb der ersten 12 Monate auf, dann muss
Geklagt hatte der Käufer eines Gebrauchtwagens.
