Information für meldepflichtige Personen – Artikel 13 EU-Datenschutzgrundverordnung https://www.stadt-wettin-loebejuen.de/de/einwohnermeldeamt.html
Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine beauftragte Person, dies kann auch eine Hausverwaltung – Auszug innerhalb einer 14-tägigen Frist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen – Personen, die in ein Eigenheim ziehen, müssen bei der Anmeldung eine Selbsterklärung
bzw. die Eindeutigkeit einer Sitzung zu gewährleisten.