Allgemeine Informationen / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=2751.10077.1&object=tx%7C2751.10077.1
Soll vor Bauantragstellung ÃŒber Frage einer Abweichung entschieden werden, so ist – dies im Wege eines Vorbescheides (§ 75 LBauO M-V) möglich. – Eine isolierte Abweichung ist nur bei verfahrensfreien Bauvorhaben nach § 61 LBauO
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