Allgemeine Informationen / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.5291.1&object=tx%7C3330.5291.1
FÃŒr ein Neufahrzeug mÃŒssen Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung – FÃŒr ein Gebrauchtfahrzeug, das bislang nur auf nichtöffentlichem GelÀnde genutzt – wurde (zum Beispiel auf einem FlughafengelÀnde) oder bisher nur im Ausland zugelassen – war mÃŒssen Sie bei der zustÀndigen Zulassungsbehörde einen Antrag auf Erstzulassung – Hinweis: FÃŒr ein bereits zugelassenes Gebrauchtfahrzeug mÃŒssen Sie nur einen Antrag
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