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BeschlÃŒsse / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Stadtvertretung/Beschl%C3%BCsse/

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher, gemÀß § 8 Abs. (6) der GeschÀftsordnung der Stadtvertretung Neubrandenburg werden öffentliche Beschlussvorlagen hier veröffentlicht. Enthalten die BeschlÌsse Anlagen bzw. Planunterlagen/Karten in großer Datenmenge, sind der Veröffentlichung Grenzen gesetzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die BeschlÌsse im BÌro der Stadtvertretung einzusehen.
.: 602/38/13 Umbenennung eins TeilstÌckes der Speicherstraße in Werner-Baier-Straße

BeschlÃŒsse / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Stadtvertretung/Beschl%C3%BCsse/?La=1

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher, gemÀß § 8 Abs. (6) der GeschÀftsordnung der Stadtvertretung Neubrandenburg werden öffentliche Beschlussvorlagen hier veröffentlicht. Enthalten die BeschlÌsse Anlagen bzw. Planunterlagen/Karten in großer Datenmenge, sind der Veröffentlichung Grenzen gesetzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die BeschlÌsse im BÌro der Stadtvertretung einzusehen.
.: 602/38/13 Umbenennung eins TeilstÌckes der Speicherstraße in Werner-Baier-Straße

Allgemeine Informationen / Stadt Neubrandenburg

https://www.neubrandenburg.de/index.php?ModID=7&FID=3330.3531.1&object=tx%7C3330.3531.1

Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb – , Neuerrichtung einer unselbstÀndigen Zweigstelle, Übernahme eines bestehenden – Betriebs, z.B. durch Kauf oder Pacht, Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine – juristische Rechtsform, Verlegung eines Betriebs aus dem Bereich einer Behörde – in den Bereich einer anderen Behörde (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe,
Dies ist der Fall bei Neuerrichtung eines Betriebs, Neuerrichtung einer Zweigniederlassung