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Euro :: Kinderfunkkolleg Geld

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Der Euro ersetzte am 1. Januar 1999 in den seinerzeit elf teilnehmenden Ländern die nationalen Währungen. In den ersten drei Jahren gab es den Euro nur als Buchgeld. Vom 1. Januar 2002 an wurde der Euro in allen zum Euro-Raum gehörenden Staaten auch als Bargeld eingeführt. In allen Euro-Ländern sind die auf Euro und Cent lautenden Banknoten und Münzen gesetzliches Zahlungsmittel. Die nationalen Zentralbanken der Euro-Länder bringen die Euro-Scheine und Euro-Münzen in Umlauf. In Deutschland sorgt die Deutsche Bundesbank dafür, dass Banknoten und Münzen immer in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Es gibt Münzen zu 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent sowie zu 1 und 2 Euro. Banknoten werden in den Nennwerten von 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro ausgegeben.
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Taschengeld :: Kinderfunkkolleg Geld

https://www.kinderfunkkolleg-geld.de/themen/Was-kann-man-tun-um-an-eigenes-Geld-zu-kommen/hintergrund/Taschengeld

Die meisten Kinder bekommen von ihren Eltern Taschengeld. Eltern sind dazu aber nicht verpflichtet. Es gibt kein Gesetz, dass die Zahlung oder die Höhe von Taschengeld vorschreibt. Dennoch sehen viele Eltern und Fachleute es als sinnvoll an, damit Kinder schon früh den Umgang mit Geld erlernen und selbstständig entscheiden können: Wie viel kann ich mir leisten? Möchte ich mein Geld lieber sparen? Wofür möchte ich mein Taschengeld ausgeben? Die Höhe des Taschengeldes hängt üblicherweise auch davon ab, wie viel Geld die Eltern selbst zur Verfügung haben und was die Kinder davon bezahlen sollen. Auch wenn Kinder Geld zur freien Verfügung haben, können sie nicht alles kaufen. Ist man nämlich unter 7 Jahren, dann ist man nicht geschäftsfähig, das heißt die Eltern könnten die erworbene Ware auch rückwirkend wieder gegen die Kaufsumme zurückgeben. 7-14-jährige sind beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen altersübliche, kleinere „Geschäfte“ des täglichen Lebens wie zum Beispiel den Kauf von DVDs, Büchern oder Kinokarten tätigen. Käufe, die schriftliche Verträge voraussetzen, sind aber ebenso wenig erlaubt wie der Erwerb von Waren, die Kinder gar nicht kaufen dürfen. Dazu zählen unter anderem Zigaretten oder Alkohol oder Dinge, die das normale Taschengeld überschreiten wie zum Beispiel teure Handys, Jacken oder Spielekonsolen. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind mündige Minderjährige mit erweiterter Geschäftsfähigkeit, Personen über 18 Jahre haben grundsätzlich die volle Geschäftsfähigkeit.
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