Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit – junge liberale https://julis.de/beschlusssammlung/zeugnisverweigerungsrecht-in-der-sozialen-arbeit/
Mitarbeiterinnen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO ein – Sozialarbeiter leisten einen wichtigen Dienst in der Gesellschaft.
mitmachst Aktiv auf Bundesebene Termine Für Mitglieder Unsere Services auf einen