GDWS – Homepage – Keine Kabotage-Genehmigung mehr erforderlich https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/20241216_Kabotage.html?nn=956606
für Kabotage-Fahrten ihrer Schiffe unter Nicht-EU-Flaggen (Ausnahme: Norwegen) eine – Befördern von Personen oder Gütern mit Schiffen unter ausländischer Flagge von einem – Ort zu einem anderen Ort im deutschen Hoheitsgebiet unter Nutzung der deutschen
für Kabotage-Fahrten ihrer Schiffe unter Nicht-EU-Flaggen (Ausnahme: Norwegen) eine
