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Grundstücksentwässerung | Stadt Fürth

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Jeder Eigentümer eines bebauten Grundstücks hat die Pflicht, sein Anwesen an die – Der Anschluss bedarf einer Genehmigung. – Diese ist sowohl bei der erstmaligen Bebauung eines Grundstücks erforderlich oder – wenn bei einem bestehenden Gebäude die Entwässerung geändert wird.
© Adobe Stock Edojob Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines bebauten Grundstücks