Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition | https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/waffen-anzeige-der-ueberlassung-einer-erlaubnispflichtigen-waffe-oder-munition-133732/
Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition