Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/oeffentliche-vergnuegung-anzeige-und-beantragung-einer-erlaubnis-12310/
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich – spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. – In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis Wer eine öffentliche
