Kirchensteuer bei Abfindungen: Entlastung möglich – EKHN https://www.ekhn.de/themen/kirche-und-geld/finanz-news/kirchensteuer-bei-abfindungen-entlastung-moeglich
bei Abfindungszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen 50 % der Kirchensteuer – ein
bei Abfindungszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen 50 % der Kirchensteuer – ein
