Wechsel des Wasser- und Abwasserdienstleisters in Rostock war keine staatliche Beihilfe – EIZ Niedersachsen https://www.eiz-niedersachsen.de/wechsel-des-wasser-und-abwasserdienstleisters-in-rostock-war-keine-staatliche-beihilfe/
und Abwasserversorgung durch die Stadt Rostock und ihre umliegenden Gemeinden an einen – die Errichtung und den Betrieb des neuen Wasser- und Abwasserdienstleisters sei ein – Aufgrund einer Beschwerde hatten die EU-Wettbewerbshüter untersucht, ob die Vergütung – Dienstleisters und die Gewinnbeteiligungsvereinbarung zwischen seinen beiden Anteilseignern eine
und Abwasserversorgung durch die Stadt Rostock und ihre umliegenden Gemeinden an einen
