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Deutscher Bundestag – Allgemeine Hinweise zum Petitionsverfahren

https://www.bundestag.de/ausschuesse/ausschuesse/a02_Petitionsausschuss/hinweise-1075818

Das ist eines der verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechte in der Bundesrepublik – , Verein oder ähnliches) eingereicht, ist ein Ansprechpartner zu benennen. – Um Ihnen das Abfassen einer solchen Petition zu erleichtern, können Sie sich ein – Zu jeder Petition wird eine Akte mit einer Petitions-Nummer angelegt. – Der Absender der Petition (Petent) erhält eine Eingangsbestätigung.
, Verein oder ähnliches) eingereicht, ist ein Ansprechpartner zu benennen.

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