GFTB-Fachgutachten: „Taubblindheit eine Behinderung eigener Art“ zu den speziellen https://www.dbsv.org/stellungnahme/gftb-fachgutachten-taubblindheit-eine-behinderung-eigener-art-zu-den-speziellen-bedarfen-taubblinder-menschen-im-hinblick-auf-di.html
Verabschiedet vom Gemeinsamen Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind (GFTB) im November 2010.
Da die Stadtverwaltung nicht reagierte, fragte Herr P. ein halbes Jahr später am
