Änderungen bei Minijobs und Mindestlohn ab 2026 | Kreissportverband https://ksv-pinneberg.de//news/anderungen-bei-minijobs-und-mindestlohn-ab-2026
(JS) Durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2026 und 01.01.2027 ändern sich auch die jeweiligen Verdienstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs), die vielfach im Sportbereich – teilweise auch in Kombination mit der Übungsleiterpauschale – z.B. zur Vergütung von Trainern genutzt werden.
Zum 01.01.2027 folgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 €.
