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Ehegattenbürgschaft: Bürge darf nicht immer zur Kasse gebeten werden | Verbraucherzentrale.de

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Kredite werden oft nur vergeben, wenn Ehegatte oder Angehörige den Darlehensvertrag mitunterschreibt oder hierfür die Bürgschaft übernimmt. Kommt es zum finanziellen Ausfall des Kreditnehmers, verschuldet sich der Partner womöglich lebenslang. Aber: Bürgen müssen nicht immer zahlen.
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