Amtsblatt Nr. 6 vom 25. März 2013 | Stadt Linz https://www.linz.at/amtsblatt/archiv_65659.php
Das Amtsblatt erfüllt mit einem kurzen redaktionellen Teil, amtliche Veröffentlichungen
Abs. 1 Oö.
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Das Amtsblatt erfüllt mit einem kurzen redaktionellen Teil, amtliche Veröffentlichungen
Abs. 1 Oö.
Bürger*innen-Service Stadt Linz – Service A-Z – Kindesunterhalt/Alimente
43 732 7070-2871 R, Sch, St +43 732 7070-2815 F, K, T, Y +43 732 7070-2813 B, P,
Bürger*innen-Service Stadt Linz – Service A-Z – Kostenersatz für Erziehungshilfen
F, I, L, Ö, Sch, St, U, Ü, X, Y, Z +43 732 7070-2868 K, M +43 732 7070-2811 P,
Das Amtsblatt erfüllt mit den enthaltenen amtlichen Veröffentlichungen von Verordnungen und den Stellenausschreibungen des Magistrat Linz die im Statut der Landeshauptstadt Linz festgehaltene Informationspflicht.
Einwendungen beim Magistrat Linz, Anlagen- und Bauamt, Neues Rathaus, Hauptstraße 1
Das Amtsblatt erfüllt mit den enthaltenen amtlichen Veröffentlichungen von Verordnungen und den Stellenausschreibungen des Magistrat Linz die im Statut der Landeshauptstadt Linz festgehaltene Informationspflicht.
gleichzuhaltende Straßen betroffen sind, im übertragenen Wirkungsbereich verordnet: 1)
Das Amtsblatt erfüllt mit einem kurzen redaktionellen Teil, amtliche Veröffentlichungen
Nach § 16 Abs. 1 und § 7 Abs. 6 Oö.
Das Amtsblatt erfüllt mit einem kurzen redaktionellen Teil, amtliche Veröffentlichungen
Deckenstützen pro Einsatz und 1.
Das Amtsblatt erfüllt mit den enthaltenen amtlichen Veröffentlichungen von Verordnungen und den Stellenausschreibungen des Magistrat Linz die im Statut der Landeshauptstadt Linz festgehaltene Informationspflicht.
BauR-P-451438/2, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.
Das Amtsblatt erfüllt mit den enthaltenen amtlichen Veröffentlichungen von Verordnungen und den Stellenausschreibungen des Magistrat Linz die im Statut der Landeshauptstadt Linz festgehaltene Informationspflicht.
I Nr. 134/2005, wird verordnet: § 1 In der Zeit vom 1. Mai bis 30.
Das Amtsblatt erfüllt mit den enthaltenen amtlichen Veröffentlichungen von Verordnungen und den Stellenausschreibungen des Magistrat Linz die im Statut der Landeshauptstadt Linz festgehaltene Informationspflicht.
BauR-P-451463/2, gemäß § 34 Abs. 1 O.ö. Raumordnungsgesetz 1994 genehmigt.