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Hausbankverfahren (HBV) | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/hausbankverfahren/hausbankverfahren-hbv--603110

Bei der Kontoführung und der Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs unterscheidet die Deutsche Bundesbank grundsätzlich zwischen „Einlagenkreditinstituten“ (Kreditinstitute im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung 2013/575/EU) und „sonstigen Kontoinhabern“. Die Kategorie „sonstige Kontoinhaber“ umfasst dabei folgende Kundengruppen: öffentliche Verwaltungen und in privater Rechtsform betriebene Stellen, die Aufgaben öffentlicher Verwaltungen wahrnehmen oder Zahlungen für öffentliche Verwaltungen abwickeln karitative und gemeinnützige Einrichtungen Zahlungsdienstleister im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 – 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), Kreditinstitute mit Teilbanklizenz und Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne von § 1 Abs. 1a des Kreditwesengesetzes.
B.

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Hausbankverfahren (HBV) | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/hausbankverfahren

Bei der Kontoführung und der Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs unterscheidet die Deutsche Bundesbank grundsätzlich zwischen „Einlagenkreditinstituten“ (Kreditinstitute im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung 2013/575/EU) und „sonstigen Kontoinhabern“. Die Kategorie „sonstige Kontoinhaber“ umfasst dabei folgende Kundengruppen: öffentliche Verwaltungen und in privater Rechtsform betriebene Stellen, die Aufgaben öffentlicher Verwaltungen wahrnehmen oder Zahlungen für öffentliche Verwaltungen abwickeln karitative und gemeinnützige Einrichtungen Zahlungsdienstleister im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 – 5 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG), Kreditinstitute mit Teilbanklizenz und Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne von § 1 Abs. 1a des Kreditwesengesetzes.
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Weiterführende Informationen zu Einzahlungen von Münzen | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bargeld/dienstleistungsangebot/fuer-bargeldgeschaeftspartner/-/weiterfuehrende-informationen-zu-einzahlungen-von-muenzen-599260

Die Filialen der Deutschen Bundesbank nehmen Einzahlungen von Münzen von Bargeldgeschäftspartnern nur noch in Normcontainern entgegen, diese müssen mit Münzrollenpackungen befüllt sein, die gemäß der Richtlinie für die Fertigung von Münzrollen gefertigt wurden.
Formulars „Mitteilung über anliegende falsch verdächtige Noten/Münzen, Vordruck 3154 b

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Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen (WIFSta) | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/finanzstabilitaet

In diesem Bereich erhalten Sie Informationen und Unterlagen zu Statistiken zur Analyse von Risiken aus der Finanzierung von Wohnmobilien. Die Meldungen umfassen über die Ausgestaltung der Wohnimmobilienfinanzierungen in Deutschland.
Wohnimmobilienfinanzierungen E-Mail Kontakt Die Zuordnungstabelle mit PLZ zu Lage A- und B-Städten

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