Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Diese Regeln sollten Sie kennen | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/pflegehilfsmittel-zum-verbrauch-diese-regeln-sollten-sie-kennen-95810
Ab Pflegegrad 1 haben pflegebedürftige Menschen, die zu Hause leben, einen Anspruch – auf einen Zuschuss von 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch
einer Wohngemeinschaft leben.
