Artikel 7: Schulwesen – Grundrechte für Kinder | LpB BW https://www.grundrechte-fibel.de/artikel7-schulwesen?kontrast=0&cHash=e70f70a01043eef67ce13885c10d92f3
Grundgesetz Artikel 7: Schulwesen – der Staat hat das Recht zu regeln, was an unseren Schulen gelernt und gelehrt wird. Mehr dazu? In der Grundrechtefibel!
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