Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten | Stadt Fürth https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/volksbegehren-bereithaltung-von-eintragungslisten-3377/
Gemeinden müssen bei Volksbegehren die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereithalten.
B. die Wählerverzeichnisse aufstellen, die örtlichen Eintragungsstellen und die individuellen
