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Bestattungskosten für Verstorbene, die zu Lasten des Sozialhilfeträgers in einer

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/201/Bestattungskosten_Einrichtungen.php

Sofern der/die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes keine Sozialhilfeleistungen ( Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) erhielt, ist das Sozialamt des Sterbeortes für die Bearbeitung des Antrages auf Bestattungskosten zuständig. Sofern der/die Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Sozialhilfe erhielt, ist die Dienststelle des Sozialamtes für die Bearbeitung des Antrages auf Übernahme der Bestattungskosten zuständig die dem/der Verstorbenen zuletzt Hilfe gewährt hat.
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