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Marktfestsetzung – Veranstaltung | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/102370100000544308.php

Wenn Sie im Gebiet der Stadt Wuppertal einen festgesetzten Markt durchführen möchten – , benötigen Sie dazu eine spezielle Genehmigung (Festsetzung gem. § 69 Abs. 1 Gewerbeordnung – Die Festsetzung eines Marktes räumt dem Marktveranstalter bzw. den Beschickern des – Marktes bestimmte Marktprivilegien ein.
Baugenehmigung und Mietvertrag bei Nutzung einer privaten Fläche/Gebäude Antrag

Gewerbezentralregisterauskunft | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/302.22_Gewerbezentralregister.php

In das Gewerbezentralregister werden Entscheidungen der Verwaltungsbehörden (z. B. Gewerbeuntersagungen, Widerrufe, Versagungen von Erlaubnissen, Verzichte, etc.), Bußgeldentscheidungen sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen, bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Taten gegen Gewerbetreibende eingetragen. Das Gewerbezentralregister ist kein zentrales Verzeichnis, in dem alle Gewerbetreibenden der Bundesrepublik Deutschland erfasst sind.
Zuständig für die Beantragung der Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister