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Marktfestsetzung – Veranstaltung | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/102370100000544308.php

Wenn Sie im Gebiet der Stadt Wuppertal einen festgesetzten Markt durchführen möchten – , benötigen Sie dazu eine spezielle Genehmigung (Festsetzung gem. § 69 Abs. 1 Gewerbeordnung – Die Festsetzung eines Marktes räumt dem Marktveranstalter bzw. den Beschickern des – Marktes bestimmte Marktprivilegien ein.
Baugenehmigung und Mietvertrag bei Nutzung einer privaten Fläche/Gebäude Antrag