Personenstandsregister (beglaubigte Abschriften) | Warendorf / Die Stadt des Pferdes https://www.warendorf.de/de/buergerservice/leistungen/NRW:entry:12226-VLR/personenstandsregister-beglaubigte-abschriften/
Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein – Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. – Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine – schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid – zum Mahnbescheid, ein Urteil oder Ähnliches.
ein Register (OHNE Urkundenerstellung) Betrag: 10,00 EUR Für die Erteilung einer