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Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung | Verbraucherzentrale.de

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23 OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.09.2023, Az. 6 U 217/23 Die Unterlassung eines – Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. – Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden – , stellt eine unwahre Angabe dar.
hatte der Verbraucher den Versicherungsvertrag überhaupt nicht abgeschlossen und in einer

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Dubiose Geldanlagen im Internet: Woran Sie ein Schneeballsystem erkennen | Verbraucherzentrale.de

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Fabelhafte Gewinnversprechen für geringe Einzahlungen: Schneeballsysteme funktionieren, indem immer mehr Menschen ihr Geld dazugeben. Stockt aber das System, brechen die illegalen Geschäfte zusammen.
Dafür musste der Mann einer Telegram-Gruppe beitreten und der Frau Geld schicken.

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