Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung | Verbraucherzentrale.de https://www.verbraucherzentrale.de/urteilsdatenbank/vertraege-reklamation/fehlender-widerspruch-gegen-abbuchung-ist-keine-willenserklaerung-90230
23 OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.09.2023, Az. 6 U 217/23 Die Unterlassung eines – Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. – Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden – , stellt eine unwahre Angabe dar.
hatte der Verbraucher den Versicherungsvertrag überhaupt nicht abgeschlossen und in einer
